Für das Pflegekompetenzgesetz wurde am 07.10.2025 zur Sachverständigenanhörung direkt ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hinzugefügt, das die schon aus dem GVSG bekannten Regelungsvorschläge für die Finanzierung der Weiterbildung an das Gesetz anhängen sollte.
Konkret hieße das, endlich den Weiterbildungsambulanzen die Möglichkeit zu geben, mit den Krankenkassen die Vergütung der therapeutischen Leistungen der PtW zu verhandeln (indem die PtW aus §117 SGB V gestrichen werden und stattdessen in §120 SGB V hinzugefügt werden), was ein wichtiger Schritt zu einer geregelten Weiterbildung ist und von allen Seiten seit Jahren gefordert wurde.
Allerdings wurde ebenfalls der neu hinzugefügte Satz des GVSG beibehalten, der die zu verhandelnde Vergütung auf „Leistungen gegenüber Versicherten“ einschränkt. So kann eine Weiterbildungsambulanz sich nicht die Kosten von Theorie, Selbsterfahrung und Supervision und der Arbeitszeit, die dafür von den PtW genutzt wird, refinanzieren lassen, sodass eine Kostenlücke bestehen bleibt, die kaum ausgeglichen werden kann. Mögliche Ausweichlösungen wären dann nur niedrigere Löhne für die PtW, selbstbezahlte Anteile, erhöhte Arbeitszeiten oder Auslagerung der Lerninhalte nach außerhalb der Arbeitszeit (alles Lösungen, die ihre gesetzlichen Schwierigkeiten hätten).
Ebenfalls sehen die vorgeschlagenen Änderungen – wie auch schon die sehr ähnlichen Vorschläge des GVSG letztes Jahr – keine Regelungen für Weiterbildung in Kliniken, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren vor, wo auch dringender Handlungsbedarf besteht.
Beides führte uns dazu, laut zu werden, zusammen mit vielen anderen im Berufsstand. Wir haben heute gemeinsam mit der PsyFaKo die unten angehängte Kurzstellungnahme an relevante Mitglieder des Gesundheitsauschusses versendet.
Links:
Änderungsanträge zum PKG (siehe Nr. 10 auf Seite 14): https://www.bundestag.de/resource/blob/1113366/21-14-0025-CDU-CSU-SPD-AeA-1-15-zum-Gesetzentwurf-Befugniserweiterung-und-Entbuerokratisierung-in-der-Pflege-nichtbarrierefrei.pdf
Pressemitteilung der BPtK: https://www.bptk.de/pressemitteilungen/regierung-handelt-schnell-aber-der-vorschlag-greift-zu-kurz/
Sabine Maur (BPtK) in der Sachverständigenanhörung zum PKG: https://www.instagram.com/p/DPoPVm0DPG4/