Pressemitteilung von PtW-Forum und PsyFaKo e.V.

Weiterbildung in Warteschleife? Nicht mit uns!

Berlin, 24.06.2024: „Psychotherapie-Weiterbildung finanzieren – jetzt!“ forderten heute erneut zahlreiche Psychologiestudierende und Unterstützerinnen vor dem Bundestag anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheit in der Kommune (GVSG). Hintergrund sind unzureichende gesetzlichen Regelungen für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung im GVSG. Absolventinnen der neuen Psychotherapie-Studiengänge müssen die fünfjährige Weiterbildung absolvieren, um Fachpsychotherapeut*innen zu werden. Aufgrund der fehlenden Regelung für die Finanzierung gibt es jedoch bisher nahezu keine Weiterbildungsplätze. Darauf haben die Studierenden erneut mit ihrem Protest aufmerksam gemacht. Organisiert wurde die Aktion vor dem Deutschen Bundestag von der Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo e.V.) und dem PtW Forum.

Masterstudentin Marie Pütz und Vertreterin des PtW-Forums fordert: „Wir brauchen eine vollständige Finanzierungsregelung für alle Bestandteile der Weiterbildung im Gesundheitsversorgungs- stärkungsgesetz, damit die psychotherapeutische Versorgung auch in Zukunft sichergestellt ist“

„Viele von uns Studierenden wissen nicht, wie es nach dem Studium für uns weitergehen wird. Schon jetzt schließen Studierende ihren Master ohne Aussicht auf einen Weiterbildungsplatz ab. Diese Absolvierenden würden gerne Patientinnen behandeln, die teilweise monatelang auf Therapieplätze warten müssen – doch sie können nicht, weil gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung fehlen. Das löst Wut und Enttäuschung aus“, so beschreibt Luisa Baumgärtner, Bachelorstudentin und Vertreterin der PsyFaKo, ihre Situation und die ihrer Kommiliton*innen.

Hintergrund

Seit September 2020 besteht der Qualifizierungsweg für Psychotherapeutinnen aus einem Studium und einer anschließenden fünfjährigen Weiterbildung. Die Struktur der neuen Weiterbildung ist angelehnt an die ärztliche Weiterbildung. Die Heilberufsgesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung als Fachpsychotherapeutin hauptberuflich, in gesicherten Anstellungsverhältnissen und mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Jedoch wurde die Finanzierung der Weiterbildung nicht ausreichend geregelt, und durch eine massive Unterfinanzierung der Weiterbildung gibt es kein ausreichendes Angebot an Weiterbildungsplätzen. Bereits jetzt schließen Studierende ihren Master ohne Aussicht auf einen Weiterbildungsplatz ab. Der Handlungsbedarf ist äußerst dringend und die Zahl der Absolvent*innen der neuen Studiengänge wird bis 2025 jährlich auf mindestens 2.500 steigen. Auf diesen dringenden Handlungsbedarf wurde bereits im letzten Jahr mit einer erfolgreichen Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die durch ihre 72.000 Mitzeichnungen im Juli 2023 zur öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages führte. Der Petitionsausschuss hatte das Anliegen anerkannt und ans Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit verwiesen. In der Folge hat am 13. Dezember 2023 der Petitionsausschuss die Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwiesen. Dieser Beschluss wurde am 18. Januar durch den Bundestag bestätigt. Im letzten Jahr haben die Studierenden bereits mit einem bundesweiten Aktionstag zur Finanzierung der Weiterbildung auf die Situation aufmerksam gemacht sowie mit einer Kundgebung im April 2024 anlässlich des 44. Deutschen Psychotherapeutentags in Würzburg. Am 6. Juni 2024 fand zudem eine Demo mit 700 Personen vor dem Bundestag mit fraktionsübergreifender Unterstützung statt.

Im Kabinettsbeschluss des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wurde eine erste Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung zwar aufgenommen, diese beinhaltet jedoch lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellte Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in den Weiterbildungsambulanzen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen die weiteren Pflichtbestandteile der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt und zugleich die notwendigen Weiterbildungselemente wie Theorie, Selbsterfahrung und Supervision finanziert werden. Darüber hinaus kann der notwendige Bedarf an Weiterbildungsplätzen nur sichergestellt werden, wenn neben den Ambulanzen auch Praxen, Kliniken und institutionelle Einrichtungen zusammen entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen. Für letztere sieht der Kabinettsentwurf zum GVSG keinerlei Regelungen vor.

Die Absolvent*innen des Masterstudiengangs in Psychotherapie stehen somit weitgehend ohne Weiterbildungsmöglichkeiten da. Ohne diese Weiterbildung können sie nicht die erforderliche Qualifikation für die psychotherapeutische Praxis erlangen. Diese Situation gefährdet die langfristige Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung. Da alle bisherigen Bemühungen und Sorgen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, haben die Studierenden heute erneut auf ihre Situation aufmerksam gemacht.