Ihr Lieben,
wir haben ein weiteres Mal mit unseren Mitstreitenden bei der AG Psychotherapiereform der PsyFako eine gemeinsame Stellungnahme versendet, diesmal zu den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) im Juli und des darauf folgenden Entschließungsantrags (abgestimmt am Donnerstag diese Woche) auf die weiterhin fehlende Finanzierung der Weiterbildung.
In kurz: Letztes Jahr wurden Möglichkeiten für WB-Stellen in Praxen geschaffen durch eine lang geforderte Änderung in der Ärzte-ZV. Diese Möglichkeiten werden mit der geplanten Budgetierung voraussichtlich stark eingeschränkt bis zunichte gemacht (genaueres werden wir erst im Verlauf und bundesland- bzw KV-spezifisch sehen können).
Regelungen zur stationären Weiterbildung fehlen weiterhin. Ambulanzen haben weiterhin eine Kostenlücke, die gesetzlich festgeschrieben (SGB V §120 Absatz 2 letzter Satz) nicht von den Krankenkassen übernommen werden sollen und somit in unterschiedlicher Form von den PtW selbst gedeckt werden müssen bzw typischerweise schlichtweg die Schaffung von ambulanten Weiterbildungsstellen verunmöglichen.
Noch bedient der große Schub an letzten PiA Jahrgängen einen Großteil der psychotherapeutischen Versorgung. Jetzt wäre die Zeit, die alten Ausbildungsstrukturen an das neue System anzupassen, damit keine noch größeren Versorgungsengpässe produziert werden. Der Bedarf steigt weiterhin. Dieses Jahr schließen viele Ausbildungsinstitute schon ihre Tore für neue Jahrgänge.
Auch wenn wir nicht glauben, dass unsere Stellungnahme viel an dem am Donnerstag zu beschließenden Entschließungsantrag ändern wird, ist es uns wichtig, weiter laut für eine geregelte Finanzierung der Weiterbildung einzustehen, so wie sie 2019 geplant war und wie sie die aktuelle Regierung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat.
Nutzt die Stellungnahme gerne in Gesprächen mit Politiker*innen oder um euch selbst in dem Thema weiterzubilden (wenn wir schon keine finanzierte Weiterbildung bekommen).
